04.02.2026
Neue Förderung für Weiterbildungen - Bildungsscheck NRW 2.0
Maximal 500,- Euro beträgt sie, die neue Weiterbildungsförderung des Bildungsschecks NRW 2.0. Gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfond fördert die Landesregierung NRW ab dem 01. Februar 2026 die berufliche Weiterbildung.
Mit der Förderung können berufliche Weiterbildungen zur Hälfte und bis maximal 500,- EUro bezuschusst werden. Zentrale Voraussetzung sind, der Wohnort der geförderten Person befindet sich in NRW sowie eine Einkommensgrenze. So werden Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000,- Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000,- Euro) gefördert.
Antragsstellung ausschließlich online
Dabei findet die Antragstellung ausschließlich online statt und muss vor Beginn der Maßnahme durchgeführt werden. Einen Schnelltest zur Förderfähigkeit beitet das Weiterbildungsportal NRW an (hier geht es zum Schnelltest). Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal jährlich beantragt werden.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW 2.0 sowie die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung